ENERGIEEXPERT
Wir sind im westlichen Ruhrgebiet (Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Essen, Dortmund, Wuppertal, Hagen, Mülheim, Oberhausen, Duisburg und Mönchengladbach) und in Düsseldorf und Köln für Sie erreichbar.
Unsere Leistungen als Energieexpert umfassen:
Vor Beginn Ihrer Sanierungsmaßnahme beraten wir Sie über die Sanierungsmöglichkeiten und legen gemeinsam mit Ihnen das Sanierungskonzept fest.
Nach Einholung der Angebote von Handwerkern bereiten wir den KfW-Zuschuss- oder Kreditantrag vor.
Sie haben die Möglichkeit die Sanierung durch uns als KfW-zugelassenen Energieberater begleiten zu lassen.
50% (bis zu 4.000€ pro Vorhaben) der Kosten für die energetische Fachplanung und KfW-Baubegleitung erhalten Sie als Zuschuss von der KfW.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Kontaktieren Sie uns noch heute um sich dafür professionell beraten zu lassen.
Leistungsübersicht:
- Leistungen zur Detailplanung
- Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
- Kontrolle der Bauausführung
- Abnahme und Bewertung der Maßnahmen
Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigen wir Ihnen, wie Sie Energie sparen können. Wir ermitteln vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellen wir für Sie ein passendes Sanierungskonzept.
Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:
- Eigentümer von Wohgebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter/Pächter
Sie erhalten dabei bis zu 1.700 Euro der anfallenden Beratungskosten vom Staat.%
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Sie eine genaue Besichtigung und sorgfältige Analyse des Ist-Zustands der Immobilie durch einen Experten durchführen lassen, um sich über einen eventuellen Sanierungsbedarf, Modernisierungs- und Instandhaltungskosten zu informieren.
So werden Sie nicht von unerwarteten Kosten überrascht, sondern können diese bei der Kaufverhandlung berücksichtigen.
Unser erfahrenes Sachverständigenteam kann Sie über die Sanierung beraten und nach Kauf der Immobilie Ihren Modernisierungswunsch in Zusammenarbeit mit den geeigneten Handwerkern realisieren.
Diese Leistungen können Sie mit weiteren unserer Leistungen (Architektur-, Ingenieur- und Sachverständigenleistungen) ergänzen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermitteln.
- Als Eigentümer müssen Sie zum Verkauf oder Vermieten Ihrer Immobilie, dem Miet- oder Kaufinteressierten den Energieausweis vorlegen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei Varianten des Energieausweises:
Verbrauchsausweis:
- Bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes auf der Grundlage des Verbrauchs der letzten drei Jahre.
Bedarfsausweis:
- In einem umfangreichen Berechnungsverfahren ermitteln wir den theoretischen Energiebedarf Ihrer Immobilie. Wir unterstützen Sie als Sachverständige für Wärme- und Schallschutz der Ingenieurkammer NRW bei der Objektbesichtigung und bei der Erfassung der notwendigen Daten vor Ort, um einen Bedarfsausweis erstellen zu können.
Weiterhin benötigen wir für die Ermittlung der Energiekennwerte Planungsunterlagen und Informationen über die Anlagentechnik
Wir erstellen als staatlich anerkannte Sachverständige für Sie den Schall- oder Wärmeschutznachweis für Ihren Neubau, Wohnraumerweiterung oder Dachgeschossausbau.
Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz übernehmen mit ihrer Anerkennung eine wichtige Aufgabe für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie arbeiten privatrechtlich im Namen der Bauherrin oder des Bauherren und übernehmen Aufgaben, die früher ausschließlich von Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen wurden. Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes, die ein saSV auf gestellt hat, müssen nicht mehr von einer anderen Person oder Stelle geprüft werden.Der staatlich anerkannte Sachverständige, der die Bescheinigung über die Aufstellung oder Prüfung des Wärmeschutznachweises ausstellt, muss derselbe sein, der auch die stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung durchführt und hierüber die zweite Bescheinigung ausstellt (§ 2 Absatz 2 EnEV-UVO). Die Beauftragung muss durch den Bauherren erfolgen.